Auslandszeiten anerkennen – mehr Rente sichern
Speziell für Polen, Ukraine sowie EU-/GUS-Staaten.
Unterlagen-Check starten Kostenfreie ErstberatungLänder- und Fallkompetenz
- Polen: ZUS/ KRUS Nachweise, Beschäftigungs- und Beitragszeiten
- Ukraine: ПФУ/Archiv, Arbeitsbücher, Bescheinigungen
- EU-Koordinierung: Formulare E205/PD U1/SED
- GUS: Archivwege, Beglaubigungen, langjährige Erfahrung mit Nachfolgestaaten
- Übersetzungen: Wir koordinieren mit anerkannten Übersetzern
Nachweisliste
- Rentenversicherungsverlauf/DRV-Kontoauszug
- Arbeitsbücher, Beschäftigungsnachweise
- Versicherungsnummern (PL/UA), Steuer-/Sozialdokumente
- Heirats-/Namensänderungsurkunden
- Übersetzungen/Beglaubigungen, soweit nötig
Anerkennungsprozess
- Bestandsaufnahme Ihrer Auslandszeiten
- Anforderung/Organisation fehlender Nachweise
- Zusammenstellung und Übersetzung
- Antragstellung bei DRV/Koordinierungsstellen
- Bescheidkontrolle und ggf. Nachforderungen
Typische Konstellationen
- Pendlerbiografien DE–PL, DE–UA
- Wehr-/Zivildienst, Kindererziehungszeiten im Ausland
- Namens- und Statusänderungen durch Heirat/Einbürgerung
- Zeiten in Betrieben ohne digitale Archivierung
Erfolgsgeschichten
Polnische Lehrjahre anerkannt – Rentenlücke geschlossen!
Ukrainische Beschäftigungszeiten nachgewiesen, Bescheid korrigiert und deutlich höhere Rente.
FAQs Auslandszeiten
- Werden alle Auslandszeiten angerechnet?
- Relevant sind Zeiträume, die aufgrund Abkommen oder EU-Verordnungen berücksichtigt werden können. Wir prüfen Ihren Einzelfall umfassend.
- Welche Formulare brauche ich für Polen/Ukraine?
- Regelmäßig werden E205 (EU) und Nachweise von ZUS/KRUS (PL) oder ПФУ (UA) benötigt.
- Wie gehe ich bei verlorenen Unterlagen vor?
- Wir unterstützen Sie bei der Nachbeschaffung, auch über Auslandsbehörden oder Archive.
- Wer trägt Übersetzungs-/Beglaubigungskosten?
- Diese Kosten tragen i.d.R. die Antragsteller; wir vermitteln günstige und zertifizierte Übersetzungsdienste.
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